Freitag, 28. Mai 2010

Definition


Im Folgenden versuchen wir zu erklären worum es uns in unsere Analyse geht und den zu untersuchenden, modernen Raum, die öffentlichen Toiletten, zu definieren.


Die Toilette (frz. Toile „Tuch“), auch Abort, Klo(sett) (frz. Closet), Latrine, OO oder WC (engl. water closet "Wasserklosett") ist eine sanitäre Vorrichtung zur Aufnahme von Körperausscheidungen (insbesondere Kot und Urin). Daneben wird der Raum, in dem sich eine solche Vorrichtung befindet, ebenfalls Toilette genannt. (http://de.wikipedia.org/wiki/Toilette)


Die Öffentlichkeit bezeichnet jenen gesellschaftlichen Bereich, der über den privaten, persönlichen, relativ begrenzten Bereich hinausgeht, für die Allgemeinheit offen und zugänglich ist.

Wir betrachten hier vor allem semi- öffentliche Toiletten. Das heißt: Toiletten mit Zugangsbeschränkung z.B. durch Mitgliedschaft, Eintrittsgelder oder Konsum.

Grundsätzlich wird man sich darüber einig sein, dass eine Toilette der Verrichtung der Notdurft dient und öffentlichen Toiletten somit die primäre Aufgabe zukommt, die Befriedigung eines Naturbedürfnisses in einem gesellschaftlichen Rahmen zu ermöglichen. Bei unseren Überlegungen ist uns aufgefallen, dass die Funktion des „stillen Örtchens“ sich zwar nicht gänzlich verändert, jedoch erheblich erweitert hat und genau diese Erweiterung, Änderung und Zweckentfremdung möchten wir in der nächste Zeit analysieren.

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